Montag, 9. August 2010

wer erklärt es …

… mir denn? Ich meine die Löschaktion der GVU. Da behauptet die GVU einfach, ein Video würde gegen das Urheberrecht verstossen. Und die angesprochene Plattform löscht das Video dann auch direkt. Dass keine Urheberrechtsverletzung besteht, da die betroffenen Videos von ihren Urhebern selbst dort eingestellt wurden, das stört dabei niemanden. Und ehrlich, ich verstehe es nicht. Normalerweise ist es doch so, dass man für eine Anschuldigung schon Beweise braucht, oder? Und eine Anschuldigung ist es. Man unterstellt dem Uploader einfach mal, dass er ein Raubkopierer ist. Und das ist keine Bagatelle. Raubkopierer rangieren auf der Skala der Schwerverbrecher irgendwo zwischen Kinderschändern und Terroristen. Zumindest, wenn man den entsprechenden Werbespots glaubt. So ein Schwerverbrechen unterstellt man also einfach mal, obwohl es nicht stimmen kann. Sorry, aber da fehlt mir jegliches Verständnis.

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